Neue Studien der Universitäten Wien und München kritisieren Glücksspielwerbung der österr. Monopolisten!

In der Studie der Universität Wien zum Thema „Wirkung der Glücksspielwerbung der österreichischen Monopolisten auf Konsument/innen“ wird – mit Hilfe einer qualitativen Inhaltsanalyse und einer (repräsentativen) Bevölkerungsbefragung – die Wirkung der Werbung der Monopolisten (CASAG, ÖLG) zwischen 2009 und 2019 analysiert.  Die Universität Wien kommt in der Studie zu dem Ergebnis, dass durch die aktuelle Werbetätigkeit der österreichischen Glücksspielmonopolisten über verschiedene Strategien ein starker Anreiz zum Glücksspiel geschaffen wird. Dieser beeinflusse Rezipient/innen – unabhängig davon, ob diese regelmäßig am Glücksspiel teilnehmen oder nicht – in ihren Einstellungen und Handlungsintentionen und verleitete zum Spielen: „Die Analysen im PROCESS zeigen, dass alle Werbewirkungen auf Einstellungen und die Spielintention unabhängig vom Spielverhalten der Rezipient/innen auftreten. (…) Daraus schließt sich, dass die Werbung auf seltene oder regelmäßige Spieler im Vergleich mit jenen, die nicht spielen, auf die gleiche Art und Weise wirkt“. Das bedeutet, dass die Werbung des Monopolisten auch Nicht-Spieler zum Glücksspiel verleitet.

Dass dies auch rechtlich relevant ist, zeigt ein zweites Gutachten zur „Vereinbarkeit der Werbestrategie der österreichischen Glücksspielmonopolisten mit dem Recht der Europäischen Union“ der Universität München. Dieses belegt, dass der von den österreichischen Höchstgerichten verfolgte Ansatz, wonach bei Beurteilung der Zulässigkeit von Glücksspielwerbung auf eine „gesamthafte Würdigung aller Auswirkungen auf den Glücksspielmarkt“ geachtet werden müsse, mit der EuGH-Judikatur unvereinbar ist. Der EuGH postuliert für die Glücksspielwerbung eines Monopolisten klare Schranken, die jedenfalls eingehalten werden müssen. Diese Schranken sind:

  • Verbot der Verharmlosung des Glücksspiels.
  • Verbot, dem Glücksspiel ein positives Image zu verleihen.
  • Verbot, bedeutende Gewinne verführerisch in Aussicht zu stellen.

Im Weiteren folgerten die Gutachter, dass alle von der Universität Wien untersuchten Werbestrategien der Monopolisten im Hinblick auf die EuGH-Vorgaben höchst problematisch sind und vor allem die Werbestrategie „Glücksspiel macht reich“ eklatant unionsrechtswidrig ist. Da die gesamte untersuchte Glücksspielwerbung auch potenzielle Neukunden anspricht und damit auf eine Erweiterung des Kundenkreises gerichtet ist, verfehlt sie auch das vom EuGH gebilligte Ziel der Kanalisierung des bereits bestehenden Spieltriebs. Die Autoren kommen daher zu dem Schluss, dass das Werbeverhalten der Monopolisten in vielerlei Hinsicht die EU-rechtlichen Vorgaben des EuGHs zur Glücksspielwerbung missachtet und gezielt Nicht-Glücksspieler zum Glücksspiel verleitet. 

Hier die wesentlichen Auszüge aus den Gutachten: ES_Werbungsstudie Uni Wien, ES_Werbungsstudie Uni Wien Update, ES_Werbungsstudie Uni München