Glücksspiele
In Österreich existiert aktuell ein Glücksspielmonopol (§ 3 GSpG), wobei der Bundesminister für Finanzen (BMF) durch Konzessionserteilung das Recht zur Durchführung der Glücksspiele an private Unternehmen übertragen kann. Die bis zum Jahr 2010 gelebte freihändige Vergabe der Konzessionen wurde durch das EuGH-Urteil in der Rechtssache Engelmann (C‑64/08) für unzulässig erklärt: In Folge musste das BMF erstmals seine Glücksspiellizenzen europaweit, öffentlich und transparent ausschreiben – mit mäßigem Erfolg, was die Zulassung anderer Anbieter als CASAG und ÖLG betrifft.
Die stationären Casinokonzessionen wurden in zwei Paketen zu je sechs Lizenzen – bislang alle in den Händen der CASAG – vergeben. Zusätzlich wurden 2013 erstmals drei weitere Einzelgenehmigungen ausgeschrieben, deren Vergabe durch Rechtsstreitigkeiten verzögert war und die – so der momentane Stand – voraussichtlich nicht mehr ausgeschrieben werden. Die einzige Lotterienkonzession, die auch Internet-Casinospielen (sogenannten „elektronischen Lotterien“) enthält, wurde (zuletzt 2011) an die ÖLG erteilt.
Die Ausschreibungsbedingungen für die Lotterienkonzession waren auf den Monopolisten zugeschnitten, zumal auch ein Nachweis über eine zumindest fünfjährige Erfahrung im Anbieten von u.a. Lotterieprodukten erforderlich war. Durch diese Festlegung von Offline- kombiniert mit Online-Anforderungen war es für einen Anbieter, der seine Dienstleistungen ausschließlich über das Internet zur Verfügung stellt, de facto nicht möglich, diese Konzession zu erhalten. Darüber hinaus fehlt bislang eine Begründung dafür, warum in einem stark wachsenden Markt lediglich eine Konzession erforderlich ist, um „den Spieltrieb in geordnete Bahnen zu lenken“. Insgesamt entstehen dadurch – wie auch der EuGH bereits mehrfach betont hat – große Zweifel an der Unionsrechtskonformität des österreichischen Glücksspielmonopols.
Die Mitglieder der OVWG bieten aufgrund ihrer EU-Lizenzen völlig legal in Österreich an. Durch die fehlende Möglichkeit österreichische Lizenzen zu erlangen und die Unionsrechtswidrigkeit des österreichischen Glücksspielmonopols besteht allerdings gesetzlicher Handlungsbedarf. Die Anbieter sind bereit, sich jederzeit auch für österreichische Lizenzen zu bewerben und halten bereits jetzt hohe Spielerschutzstandards ein. Diese Anbieter werden bereits jetzt vom BMF mit 40% der Jahresbruttospieleinnahmen besteuert.
Wie eine nachhaltige Regulierung des Online-Bereichs gelingen kann, zeigen Vorbildländer in der EU. In diesen Ländern ist es bereits gelungen, einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für den Online-Bereich zu schaffen und damit der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen: Dänemark hat dabei eine europäische Vorreiterrolle eingenommen. Die Dänen verfügen über ein Lizenzierungssystem ohne zahlenmäßige Beschränkung der Lizenzen, bei dem strenge Auflagen hinsichtlich Verbraucher-, Daten- und Jugendschutz eingehalten werden müssen. Die Behörde veröffentlicht Compliance-Richtlinien sowie Empfehlungen und arbeitet zudem eng mit den lizenzierten Glücksspielanbietern zusammen. Bereits ein Jahr nach der Marktöffnung 2012 schätzte die Behörde den Anteil der nicht lizenzierten Anbieter auf unter 5 Prozent.